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Mi, 06.12.2023

Einführung der Maskenpflicht im Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen

Nachdem in den letzten Wochen eine gute kontrollierte Lage in Bezug auf Atemwegsinfektionen, insbesondere Covid19 und Influenza, zu verzeichnen war, hat sich die Situation in Bezug auf steigende Zahlen von Covid-Infektionen im Rotes Kreuz Krankenhaus verschärft.

„Sowohl bei Patient:innen, wie auch in der Mitarbeiterschaft, sehen wir nun eine deutlich zunehmende Zahl von Covid-Infektionen“, so Michael Bojarra, Krankenhaushygieniker der Klinik. Um die Übertragung von Infektionen in der Klinik möglichst zu unterbinden und somit Patient:innen und Mitarbeitende bestmöglich zu schützen, führt das RKK erneut eine weitgehende Pflicht zum Tragen von Schutzmasken ein.

Für alle Besucher:innen und Gäste der Klinik, ebenso wie für ambulante Patienten (inkl. Begleitpersonen) mit Terminen im MVZ Radiologie/Gefäßmedizin, in der Terminambulanz, Schmerz- und Rheumaambulanz gilt ab 06.12.23 beim Betreten des Krankenhauses die Maskenpflicht. Besucher:innen müssen mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske während ihres gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus tragen.

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