zum Inhalt | zum Hauptmenü | zur Unterauswahl 'Patienten & Besucher'

Besuchszeiten

Eingangsbereich des RKK

Die Besuchszeit im Rotes Kreuz Krankenhaus endet täglich um 20.00 Uhr. Ausnahmen besprechen Sie bitte mit den verantwortlichen Krankenschwestern oder Krankenpflegern. Sie sollten Ihren Verwandten und Freunden mitteilen, wenn ein Besuch Ihnen zu viel wird und Ihnen vielleicht nicht mehr gut tut. Sprechen Sie auch bezüglich Mitbringseln rechtzeitig Wünsche aus - Ihr Besuch wird Hinweise sicher dankbar aufgreifen und Sie beugen Unsicherheiten und Enttäuschungen auf beiden Seiten vor.


Kleiner Krankenhaus-Knigge

Vom passenden Gespräch bis zum idealen Geschenk – so benehmen Sie sich an einem Krankenbett immer richtig.

Sie haben Ihren Arbeitskollegen Erwin schon etliche Male besucht – zu Hause. Aber diesmal ist alles anders: Erwin hat sich gestern beim Betriebssport das Bein gebrochen. Komplizierter Splitterbruch. Klar, dass Sie ihn gleich heute im Krankenhaus besuchen. Womit schon das erste Problem auftaucht: Ein kleines Mitbringsel muss her – aber was? Nach der Arbeit trinkt Erwin gerne mal einen guten Cognac. Aber: Alkohol hat am Krankenbett nichts zu suchen. Schon besser: ein Blumenstrauß. Anders als im „richtigen Leben“ freuen sich auch Männer in der sterilen Atmosphäre eines Krankenzimmers über den bunten Farbtupfer. Und die Zeiten, wo das Pflegepersonal die Blütenpracht „aus hygienischen Gründen“ bei nächster Gelegenheit auf den Korridor verbannte, sind lange vorbei – es sei denn, es handelt sich um Topfpflanzen.

Geeignete Mitbringsel: Zeitschriften und Bücher
Noch mehr wird sich der Arbeitskollege über ein Buch freuen. Es muss ja nicht gerade ein Fachbuch zum Thema Datenverarbeitung oder die Marcel Proust-Gesamtausgabe im Schuber sein – in Erwins Fall ist ein Kriminalroman der ideale Lesestoff gegen Langeweile. Auch schwerer Erkrankte freuen sich über Bücher und Zeitschriften – wenn Sie etwas daraus vorlesen.

Feste Besuchszeiten gehören in den meisten Kliniken und Krankenhäusern (Ausnahme: Intensivstationen) zum Glück der Vergangenheit an. Trotzdem sollten Sie nicht unangemeldet aufkreuzen. Gerade wenn Sie kein naher Angehöriger oder der Lebenspartner sind, empfiehlt sich ein kurzer Anruf – das Telefon am Bett gehört heute fast schon zum Standard. Vielleicht sind ja gerade Frau und Kinder zu Besuch oder es ist dem Patienten unangenehm, wenn Sie ihn im Schlafanzug, unrasiert und mit fettigen Haaren oder auch nur ganz allgemein in seiner Hilflosigkeit sehen. Dass Sie vor dem Betreten des Zimmers anklopfen und auf Antwort von drinnen warten, ist Ehrensache. Liegt der Kranke im Mehrbettzimmer, gebietet es die Höflichkeit, Ihren Besuch mit den Mitbewohnern abzustimmen. Vielleicht erwarten diese selbst gerade ihre Familie oder dürfen nicht gestört werden, weil sie frisch operiert aus der Narkose erwacht sind oder einfach Ruhe brauchen. Ebenso selbstverständlich ist es, dass Sie den Raum bei der Arztvisite sofort verlassen. Dasselbe gilt, wenn ein Patient vom Personal versorgt werden muss. Oder wenn er Sie ohne Angabe von Gründen darum bittet. An der Bettkante beginnt die Privatsphäre.

Die nächsten Fallen lauern an der Bettkante. Wer stehen bleibt, signalisiert: Ich fühle mich hier unwohl und will so schnell wie möglich wieder weg. Zudem wirken Sie in dieser Position für den Liegenden übermächtig. Kommen Sie also seiner Aufforderung nach, Platz zu nehmen – aber nur, sofern ein Besucherstuhl zur Verfügung steht. „Stühleklauen“ aus Nachbarzimmern ist verpönt. Und die Bettkante als Sitzgelegenheit ist tabu; hier beginnt die bescheidene Privatsphäre des Patienten.

Grundverkehrt wäre es, wenn Sie Ihrem Kollegen jetzt alles erzählen, was Sie über Komplikationen und Langzeitschäden bei Splitterbrüchen gehört oder gelesen haben. Bauen Sie ihn lieber auf, indem Sie ihm von „der Welt da draußen“ erzählen. Etwas Klatsch und Tratsch aus der Firma kann auch nicht schaden. Gefühle und Zuneigung dürfen gezeigt werden Anders ist es, wenn Sie Personen besuchen, die Ihnen nahe stehen. „Gehen Sie auf Kummer, Sorgen und Ängste des Kranken ein“, rät die Diplompsychologin Sabine Schmidkonz, die an der Kinderklinik der Universität Heidelberg schwer kranke Patienten betreut. „Da dürfen Sie dann auch Gefühle und sogar Tränen zeigen.“ Wer vor dem Klinikaufenthalt mit dem Patienten Zärtlichkeiten ausgetauscht hat, sollte jetzt nicht aus falscher Scham damit aufhören – vorausgesetzt, die Umarmungen und Streicheleinheiten sind ihr bzw. ihm nicht unangenehm und verletzen nicht die Gefühle der Zimmergenossen. Zuwendung können Sie auch zeigen, indem Sie dem Kranken beim Aufstehen, Waschen oder anderen Verrichtungen helfen – gegebenenfalls sollten diese Handgriffe vorher mit dem Personal abgesprochen werden.

Zurück zum Arbeitskollegen. Erwin hat sich tatsächlich riesig über den Besuch gefreut. Über den Krimi auch. „Aber wenn du das nächste Mal kommst,“ sagt er beim Abschied, „bring mir bitte eine dicke Leberkäs-Semmel aus der Kantine mit. Ich hab nämlich schon wieder Sehnsucht nach der Firma ...“ Einem Patienten, der nicht auf Schonkost angewiesen ist, dürfen Sie solche Wünsche gern erfüllen. In anderen Fällen nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Arzt.

Quelle: Apotheken Umschau 03/08





 

nach oben