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Vorsorgevollmacht

Wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird, regelt das Betreuungsrecht. Das Bundesministerium für Justiz hat eine Broschüre erstellt, welche Ihnen die Grundzüge des Betreuungsrechts mit dem Stand Mai 2007 darlegt.

Um die Aktualität der für Sie wichtigen Informtionen auf Dauer zu gewährleisten, verweist das Rotes Kreuz Krankenhaus an dieser Stelle auf die Website des Bundesministeriums. Sie finden dort z.B. Informationen darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Betreuung angeordnet wird und wie sie sich auswirkt, welche Aufgaben ein Betreuer hat und wie die Tätigkeit des Betreuers in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten aussieht. Im Anhang der Broschüre werden Hinweise gegeben, wie man für den Fall einer möglichen eigenen Betreuungsbedürftigkeit vorsorgen kann. Ausführlich wird dabei auf die so genannte Vorsorgevollmacht eingegangen und es gibt konkrete Vorschläge für die Formulierung einer solchen Vollmacht.

Neben der Broschüre können Sie sich Muster für eine Vorsorgevollmacht, für eine Betreuungsverfügung und für eine Konto-/Depotvollmacht herunterladen. Alle Informationen und Formulare sowie die Broschüre finden Sie auf der Website http://www.bmj.bund.de/enid/92ebaca700c7422e4fcebce9c8329c46,0/Publikationen/Betreuungsrecht_kh.html zum Nachlesen und zum Herunterladen.





 

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