Patientenverfügung
Leiden - Krankheit - Sterben: Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?
Das Bundesministerium für Justiz hat eine Broschüre erstellt, die Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger gibt, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. Für eine solche Patientenverfügung gibt es kein Patentrezept. Sie sollte die individuellen Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen des Verfassers widerspiegeln. Deshalb finden Sie in dieser Broschüre kein fertiges Formular, sondern Empfehlungen und Textbausteine für die Formulierung individueller Entscheidungen sowie zwei Beispiele einer möglichen Patientenverfügung.
Um die Aktualität der für Sie wichtigen Informtionen auf Dauer zu gewährleisten, verweist das Rotes Kreuz Krankenhaus an dieser Stelle auf die Website des Bundesministeriums für Justiz. Weitere Informationen, Formulare und Textbausteine sowie die Broschüre finden Sie auf der Website http://www.bmj.bund.de/enid/59759d1ad0566e25382da0e3984c38f5,0/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html zum Nachlesen und auch zum Herunterladen.
Bitte beachten Sie, dass Patientenverfügungen zukünftig nur dann wirksam sind, wenn sie schriftlich verfasst und vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sind. Eine Unterschriftsbeglaubigung oder notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist dagegen nicht zwingend vorgeschrieben.
