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Ambulante Operationen

OP-Szene

Ambulant oder Stationär?

Viele operative Eingriffe können ambulant durchgeführt werden. Die Anwendung minimal-invasiver chirurgischer Techniken führt zu kurzen stationären Aufenthalten und rascher Rekonvaleszenz.

Wenn möglich werden folgende Eingriffe ambulant durchgeführt:

  • Entfernung (Exzision) eines tief sitzenden Fremdkörpers
  • Exzision einer großen Geschwulst oder eines Schleimbeutels
  • Eröffnung eines tief liegenden Abszesses oder Exzision eines Karbunkels
  • Haut- oder Schleimhauttransplantation
  • Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- und Fußbereich
  • Operation eines Tumors an den Fingern oder an den Zehen
  • Naht einer Strecksehne
  • Verkürzung oder Verlängerung einer Sehne
  • Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms
  • Amputation eines Fingers oder einer Zehe
  • Stabilisierung einer Fraktur mittels Drahtfixation
  • Osteosynsthese eines kleinen Röhrenknochens oder einer Rippe
  • Osteosynthese des Radius, der Ulna, der Fibula oder eines großen Röhrenknochens
  • Entfernung von Stellschrauben, tastbaren Einzelschrauben, von Kirschnerdrähten oder Entfernung eines Fixateur extern
  • Entfernung von Osteosynthesematerial (z.B. Platten) aus einem kleinen Knochen
  • Entfernung von Osteosynthesematerial (z.B. Platten) aus einem großen Knochen
  • Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen-, Schultergelenks
  • Operative Einrenkung der Luxation eines Finger-, Daumen- oder Zehengelenks
  • Primäre Naht eines Bandes oder Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
  • Primäre Naht des Bandapparates, eines Bandes des Daumen-, Kiefer-, Hand- oder Sprunggelenks
  • Diagnostische arthroskopische Operation, Entfernung von Synovialzotten, (Teil-) Resektion des Hoffa´schen Fettkörpers, Knorpelglättung oder Herausspülen freier Gelenkkörper
  • Resezierende arthroskopische Operation und/oder arthroskopische Kapsel-Band-Spaltung und/oder arthroskopisch-instrumentelle Entfernung freier Gelenkkörper und/oder (sub-)totale Synovektomie
  • Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks
  • Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks
  • Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches
  • Operation eines Nabel- oder Mittellinienbruches
  • Vollständige Exzision eines Pilonidalsinus, ggf. einschl. Steißbeinresektion
  • Operation einer Analfissur
  • Operation einer submukösen perianalen Fistel
  • Entfernung von Hämorrhoidalknoten
  • Wechsel des Schrittmacher-Aggregates
  • Implantation eines permanenten Zuganges (Port) zu einem Gefäß oder Implantation eines intrathekalen Katheters
  • Freilegung und Durchtrennung eines Nerven

Wir überprüfen in jedem einzelnen Fall, ob Art und Schwere des operativen Eingriffes dem Gesundheitszustand des Patienten angemessen ist. Für eine stationäre Behandlung sprechen individuelle Umstände wie fehlende Kommunikationsmöglichkeiten des Patienten im Fall von postoperativen Komplikationen oder eine fehlende sachgerechte Versorgung im Haushalt des Patienten. Auch morbiditäts- und diagnosebedingte allgemeine Vorgaben können ausschlaggebend für einen stationären Aufenthalt sein. Hierzu gehören klinisch relevante Begleiterscheinungen, zum Beispiel:

  • Gerinnungsstörungen
  • Lungenfunktionsstörungen
  • überwachungspflichtige Behandlungen
  • besondere postoperative Risiken
  • Verwirrtheitszustände
  • akute Lähmungen oder Blutungen
  • erhöhter Behandlungsaufwand durch kontinuierliche intravenöse Medikation
  • intensive Überwachungsnotwendigkeit
  • assistierte Beatmung
  • bedrohliche Infektionen
  • anhaltendes Fieber
  • akute Funktionsstörungen
  • oder auch sehr komplexe Eingriffe

Weitere Informationen hierzu finden Sie finden Sie im Menü unter Ambulantes Operationszentrum und auf der Website der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft e.V.





 

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